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   BFH, 11.11.1981 - I B 37/81   

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https://dejure.org/1981,1168
BFH, 11.11.1981 - I B 37/81 (https://dejure.org/1981,1168)
BFH, Entscheidung vom 11.11.1981 - I B 37/81 (https://dejure.org/1981,1168)
BFH, Entscheidung vom 11. November 1981 - I B 37/81 (https://dejure.org/1981,1168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 128 Abs. 1; BFH-EntlastG Art. 1 Nr. 4

  • Wolters Kluwer

    Vollmachtloser Vertreter - Beschwerdebefugnis - Antrag in fremdem Namen - Einstweilige Anordnung - Verfahrenskosten - Zulässigkeit einer Beschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BFH-EntlastG Art. 1 Nr. 4; FGO § 128 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 401
  • BStBl II 1982, 167
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BFH, 27.07.1989 - V B 41/87

    Beschwerde gegen Restitutionsklage eines Urteils eines Gerichts der

    Eine entsprechende Anwendung oder eine solche dem Rechtsgedanken nach mit Rücksicht auf die Verhältnisse bei dem mit der Restitutionsklage angefochtenen Urteil, dessentwegen der Bf. Aussetzung der Vollstreckung begehrt, unter der Erwägung, das Aussetzungsbegehren des Bf. laufe letztlich auf eine alleinige Anfechtung des Kostenausspruchs in diesem Urteil hinaus, scheitert mindestens deswegen, weil nach der BFH-Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 11. November 1981 I B 37/81, BFHE 134, 401, BStBl II 1982, 167) der Fall, daß die Hauptsacheentscheidung gegen den Beteiligten und der Kostenausspruch gegen den vollmachtlosen Vertreter ergangen ist, dem in § 145 Abs. 2 FGO geregelten Fall der Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung gleichzustellen ist.

    Mit Entscheidungen in Streitigkeiten über Kosten (vgl. hierzu Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 128 Anm. 8; Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 128 FGO Tz. 19) sind zwar nicht nur die sog. isolierten Kostenentscheidungen selbst gemeint, sondern auch Entscheidungen zur Hauptsache, mit denen ein Kostenausspruch zu Lasten eines vollmachtlosen Vertreters verbunden ist, hinsichtlich dieses Ausspruchs (vgl. Beschluß in BFHE 134, 401, BStBl II 1982, 167).

    Anderenfalls, d. h. bei einer Erstreckung des vom Bf. gestellten Antrages auf den Ausspruch zur Hauptsache (Klageabweisung), würde dem Bf. im Umfange der Erstreckung das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis gefehlt haben (vgl. die entsprechenden Erwägungen zu "den von der Entscheidung Betroffenen" i. S. des § 128 Abs. 1 FGO im Beschluß in BFHE 134, 401, BStBl II 1982, 167, unter 1. b).

  • BFH, 12.11.1993 - III B 234/92

    Musterprozeß - Verfahrensrüge - Nichtzulassungsbeschwerde

    Nach der Rechtsprechung des BFH handelt es sich bei der Auferlegung der Kosten auf den Prozeßbevollmächtigten zwar um eine isolierte Kostenentscheidung, gegen die an sich nach § 145 Abs. 2 FGO in der bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Fassung die Beschwerde zulässig ist (s. u. a. BFH-Beschluß vom 11. November 1981 I B 37/81, BFHE 134, 401, BStBl II 1982, 167).

    Nach Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (ab 1. Januar 1993: § 128 Abs. 4 FGO) ist aber auch gegen eine isolierte Kostenentscheidung die Beschwerde nicht mehr gegeben (s. u. a. BFH-Beschlüsse in BFHE 134, 401, BStBl II 1982, 167; vom 31. Januar 1986 VI R 181/81, BFH/NV 1987, 526).

  • BFH, 29.07.1993 - X B 210/92

    Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung

    Die von diesem Bevollmächtigten gegen die Auferlegung der Kosten eingelegte Beschwerde ist - ebenso wie die vom vollmachtslosen Prozeßvertreter gegen die Auferlegung von Kosten eingelegte Beschwerde (BFH-Beschluß vom 11. November 1982 I B 37/81, BFHE 134, 401, BStBl II 1982, 167) - dem in § 145 Abs. 2 FGO (i.d.F. vor der Änderung der FGO) geregelten Fall der Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung gleichzusetzen.
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